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Hausordnung

Corona-Regeln für Niedersachsen

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Fortbewegen innerhalb der Tanzschule.
    Auf der Tanzfläche und de rUmkleidekabine, kann mit Einhaltung des Mindestabstandes, auf die Maske verzichtet werden.
  • Bitte beachten Sie auch fortlaufende Veränderungen der Verhaltensregeln durch das Land Niedersachsen
  • Ein Mindestabstand von 1,5m zum Personal und anderen Trainierenden sind steht einzuhalten
  • Bei Tnzschuleintritt sind zunächst die Hände zu desinfizieren
  • Der kontaktlose Check-in und Check-out über die Tanzschul-App muss weiterhin erfolgen
  • Die Teilnahme an den Kursen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich
  • Einlassbeschränkungen zur Wahrung des Mindestabstandes müssen wir uns vorbehalten


Die Kurse finden unter den oben genannten Bedingungen wie gewohnt statt.


Mit Betreten des Wildeshauser Tanzzentrums wird folgendes anerkannt:

  1. Die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung ergibt sich aus dem Mitführen der Chekin-Info über Ihr Smatphone und einem aktiven Vertrag bzw. einer aktiven Leistung.

  2. Das Betreten des Tanzbereichs ist nur mit sauberen Schuhen gestattet, die nicht auf der Straße getragen werden.

  3. Im gesamten Tanzzentrum ist es nicht erlaubt, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Gläser oder Glasflaschen mitzunehmen. Das Rauchen im Center und Saunagarten ist strengstens untersagt.

  4. Jeder Teilnehmer hat so zu trainieren, dass sich kein anderer Teilnehmer belästigt fühlt.

  5. Für Unfälle infolge von Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich. Insbesondere bei Unfällen, die aus Eigenbewegungen resultieren, haftet das Tanzzentrum nicht.

  6. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Für Wertsachen und Kleidung wird keine Haftung übernommen.

  7. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anordnungen der Centerleitung bzw. des Personals Folge zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Hausordnung, Hausverbote auszusprechen. 
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